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Steuererklärung

Die Steuerklärung wird von vielen als lästige Pflicht empfunden, ähnlich einem Arzttermin, den man schnell hinter sich bringen möchte. Oft gehen uns jedoch durch fehlende wertvolle Steuerersparnisse verloren. Um Ihnen den Einstieg in dieses komplexe Thema zu erleichtern, habe ich für Sie fünf nützliche Tipps, mit denen Sie Ihre Steuer-unterlagen optimal vorbereiten können. Stellen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken!

5 Tipps zur Vorbereitung der Steuerunterlagen:

Oft gestellte Fragen zur Steuererklärung!

Abzug der Fahrkosten zu Ihren Arbeitsplatz

 

Grundsätzlich können Sie ein Abzug für Ihr Auto geltend machen, wenn kein ÖV zur Verfügung steht oder die nächste Haltestelle beträchtlich weit weg ist. Ein weiteres Kriterium ist, dass dir die Nutzung des ÖV aufgrund eines Gebrechens nicht zumutbar ist.

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Wenn Sie aber viel länger brauchen würden, um per ÖV zum Arbeitsort zu gelangen, können Sie die Kosten fürs Auto abziehen.

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Das bedeutet konkret:

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  • Die gesamte Reisezeit mit dem ÖV (inklusive Fusswege, Wartezeiten und Umsteigen) wird mit der gesamten Reisezeit mit dem privaten Auto verglichen.

  • Beträgt die Zeitersparnis durch das Auto mehr als eine Stunde pro Tag (Hin- und Rückweg zusammengerechnet), sind die Autokosten abzugsfähig.

  • In diesem Fall können die tatsächlichen Kosten für das Auto oder kantonale Kilometerpauschalen geltend gemacht werden, anstelle der Kosten für ein ÖV-Abonnement. 

 

Die genaue Handhabung kann jedoch je nach Kanton leicht variieren, da die Kantone im Steuerrecht gewisse Spielräume haben, aber die "mehr als eine Stunde" ist eine gängige und oft angewendete Richtlinie, die auch durch Bundesgerichtsurteile gestützt wird.

 

Der Abzug für Fahrkosten ist bei der direkten Bundessteuer auf 3'200 Franken* und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 7'000 Franken* beschränkt. Diese Beschränkung wird im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Höhere geltend gemachte Kosten werden auf die genannten Beträge reduziert.

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Abzug einer  nicht bezahlter Arztrechnung der Krankenkasse oder Ihre Zahnarztrechnung

 

Zusätzliche Arztkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden oder Zahnbehandlungskosten stellen abzugsfähige Krankheitskosten dar. Sie können steuerlich berücksichtigt werden, sofern die kantonal festgelegte Bagatellgrenze oder der Selbstbehalt überschritten wird!

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Welches Datum ist bei Arzt-und Zahnarztrechnungen für das Steuerjahr massgebend (Behandlungs-, Rechnungs- oder Zahlungsdatum)?

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Die Praxis ist kantonal unterschiedlich. Die einen Kantone wenden Rechnungsdatum an, andere das Zahlungsdatum. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Praxis ihr Kanton anwendet, empfehle ich das Rechnungsdatum anzuwenden. Falls das Steueramt nicht einverstanden ist mit dem Rechnungsdatum, kann der Abzug immer noch im Folgejahr geltend gemacht werden!

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Abzugsmöglichkeit für einen neuen Wandschrank

 

Ein Abzug für einen neu angeschafften Wandschrank ist nur möglich, sofern Sie Eigentümer der Liegenschaft sind und es sich um einen fest eingebauten Schrank handelt. In diesem Fall kann die Ausgabe den abzugsfähigen Unterhaltskosten zugerechnet werden. Für Mieter besteht keine Abzugsmöglichkeit.

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Deklaration eines Nebenerwerbs von CHF 650.00 pro Jahr

 

Nebenerwerbseinkünfte sind ausnahmslos in der Steuererklärung anzugeben, unabhängig von deren Höhe sowie vom Herkunftsland. In vielen Kantonen können Nebeneinkünfte bis maximal CHF 800.– durch einen entsprechenden Pauschalabzug steuerlich neutralisiert werden. Die Einkünfte sind dennoch zwingend zu deklarieren. Die konkreten Bestimmungen variieren kantonal und sind im Einzelfall zu überprüfen.

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Abzug von Kosten für Skilager oder Musikunterricht von Kindern

 

Unser Sohn 22 macht noch eine 2. Lehre als Landwirt und wohnt am Wochenende bei uns. Wir unterstützen Ihn wenn nötig auch finanziell( Kleider, Rechnungen). Was kann ich abziehen? Oder wird alles auf seiner Steuererkl. abgezogen ? 

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Betreffend die Direkte Bundessteuer können Sie in Ihrer Steuererklärung für Ihren in Ausbildung stehenden Sohn, zu dessen Unterhalt sie mindestens jährlich in der Höhe des Abzugs von CHF 6800 beitragen, einen Unterstützungsabzug geltend machen. Betreffend Staats- und Gemeindesteuern können andere maximal Beträge gelten. Die Abzüge müssen belegt werden können z.B. mittels bezahlter Rechnungen.

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Diese Aufwendungen gelten steuerrechtlich als Ausbildungskosten. In einzelnen Kantonen sind sie abzugsfähig, oftmals jedoch erst ab Erreichen eines kantonal festgelegten Mindestbetrags. Im Kanton St. Gallen beispielsweise können Ausbildungskosten erst ab kumulierten CHF 3'000.– berücksichtigt werden. Dieser Schwellenwert wird in der Regel erst ab der Sekundarstufe II überschritten, etwa aufgrund zusätzlicher Kosten für Verpflegung oder öffentliche Verkehrsmittel. In Ausnahmefällen kann ein Abzug bereits vor diesem Bildungsniveau zulässig sein.

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Abzugsmöglichkeit von Prämien für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung

 

Prämien für Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähig sind hingegen Prämien für spezielle Gebäudesachversicherungen sowie für die Gebäudeversicherung selbst. Bei Stockwerkeigentum ist Letztere üblicherweise in den Nebenkosten enthalten.

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Abzug der auswärtigen Verpflegung bei kurzer Mittagspause

 

Ein Abzug für auswärtige Verpflegung ist zulässig, sofern die zeitliche Dauer der Mittagspause es objektiv nicht ermöglicht, die Mahlzeit zu Hause einzunehmen. In diesem Fall wird die auswärtige Verpflegung als notwendig erachtet.

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Backsteinhaus

Unterhaltskosten für die Liegenschaft

Wichtiger Hinweis

 

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen allgemeiner Natur sind. Je nach Kanton können unterschiedliche Regelungen gelten – klären Sie daher im Zweifel stets die kantonalen Vorgaben ab.

Ein häufiges und komplexes Thema betrifft die Unterhaltskosten rund um Liegenschaften. Viele Eigentümer sind unsicher, welche Auslagen steuerlich abzugsfähig sind. Im Folgenden erkläre ich die wichtigsten Kategorien in möglichst einfachen Worten. Bei umfangreicheren Renovationen empfiehlt sich eine sorgfältige Planung – ich unterstütze Sie dabei gerne.

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1. Instandhaltungskosten

 

Hierunter fallen kleinere Reparaturen und Ausbesserungen, die notwendig sind, um die Funktionstüchtigkeit einer Liegenschaft zu gewährleisten.

Beispiele:

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  • Reparatur von Rollläden

  • Elektrounterhalt

  • Instandsetzung des Kühlschranks

  • Malerarbeiten

  • Reparaturen an der Heizungsanlage

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2. Instandstellungskosten

 

Instandstellungskosten beziehen sich auf grössere Renovationen, die dem langfristigen Erhalt des Gebäudewertes dienen.

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Beispiele:

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  • Entfeuchtungsarbeiten

  • Sanierung des Dachs

  • Fassadenrenovation

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3. Ersatzbeschaffungen

 

Von Ersatzbeschaffungen spricht man, wenn Bauteile oder Elemente der Grundausstattung ersetzt werden, weil sie verschlissen oder defekt sind. Bleibt der Nutzungswert gleich, können die gesamten Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

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Beispiele:

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  • Austausch von Kühlschrank, Waschmaschine oder Tumbler

  • Neue Küche

  • Ersatz einer Heizungsanlage

 

Wird jedoch ein höherwertiges Produkt installiert (z. B. Luxusküche statt auf Niveau von der alten Küche), gilt ein Teil der Ausgaben als Wertvermehrung und ist nicht vollständig abzugsfähig.

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4. Betriebskosten

     Bei Eigengebrauch

 

Folgende besitzbedingte Betriebskosten können abgezogen werden:

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  • Grundsteuern sowie Unterhaltsperimeter

  • Verwaltungskosten

  • Gebäudehaftpflicht

  • Wasser- und Glasbruchversicherung

  • Einlagen in Erneuerungs- und Reparaturfonds

  • Hauswartkosten zu 50 %

  • Gebäudeversicherung

 

5. Bei Vermietung oder   

     Verpachtung

 

Alle besitz- und nutzungsbedingten Betriebskosten sind abzugsfähig, sofern sie nicht dem Mieter oder Pächter weiterverrechnet werden.

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6. Abgrenzung zwischen       

     Unterhalt und     

     Wertvermehrung

 

Bei grösseren Arbeiten – z. B. einer umfassenden Gartengestaltung – sollten Sie unbedingt eine Dokumentation vor und nach der Massnahme erstellen. Fotos sind dabei besonders nützlich.

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  • Werterhaltende Aufwendungen können jährlich in der Steuererklärung abgezogen werden.

  • Wertvermehrende Aufwendungen gelten als Anlagekosten und können erst beim späteren Verkauf der Liegenschaft steuerlich berücksichtigt werden.

 

Treten innerhalb von drei Jahren nach Fertigstellung eines Gebäudes oder einer Gartenanlage gravierende Mängel auf, gelten die Sanierungskosten nicht als Unterhalt. Auch sie werden steuerlich als Anlagekosten behandelt.

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